01/11/2024 – Bundesemmissionsschutzgesetz

Strengere Emissionsgrenzwerte ab Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen neue, strengere Emissionsgrenzwerte. Dann läuft die Übergangsfrist der 44. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesemmissionsschutzgesetzes) ab. Allein in Deutschland sind 40.000 Anlagen betroffen.

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Ab dem 1. Januar 2025 gelten für bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen neue, strengere Emissionsgrenzwerte. Das gilt für sämtliche Länder der EU gleichermaßen. © Junial Enterprises/stock.adobe.com

 

Die Betreiber von mittelgroßen Feuerungsanlagen sollten prüfen, ob ihre Kesselanlage unter die Verordnung fällt und ob sie die geforderten Stickoxid-Emissionsgrenzwerte (NOX) erreicht. Andernfalls muss durch einen Brennertausch die Anlage umgehend zukunftsfähig gemacht werden. Das gilt für sämtliche Länder der Europäischen Union gleichermaßen. Denn die 44. BImSchV setzt auf nationaler Ebene die Medium Combustion Plant Directive (MCPD) um. Das ist eine 2015 verabschiedete EU-Richtlinie. Sie wird inzwischen in der ganzen EU angewandt.

Im Fokus der 44. BImSchV stehen NOx-Emissionswerte. Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) werden als NOx zusammengefasst. Stickoxide können als Reizgas die Atmungsorgane schädigen und sind neben den Schwefeloxiden mitverantwortlich für den sogenannten „sauren Regen“, denn sie tragen zur Bildung von Salpetersäure (HNO3) bei. Stickoxide sind unerwünschte Nebenprodukte in Verbrennungsprozessen, bei denen der in der Verbrennungsluft enthaltene Stickstoff (N2) und Sauerstoff (O2) reagieren. Das fördern vor allem hohe Verbrennungstemperaturen und Luftüberschuss. Auch der im Brennstoff chemisch gebundene Stickstoff wird mit Sauerstoff zu NOx oxidiert.

Brennerlösungen für die 44. BImSchV

Mit modernen Brennern wie z. B. von Weishaupt lassen sich die NOx-Werte von Bestandsanlagen verlässlich verringern. Das Weishaupt-Produktprogramm umfasst eine große Bandbreite verschiedener Baureihen, Technologien und Leistungsstufen für Großbrenner. Sie werden kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig den neuesten Anforderungen angepasst.

 Wenn Anlagenbetreiber in einen hochmodernen und effizienten Brenner investieren, lohnt sich das nicht nur für die Umwelt: Auch wirtschaftlich sind solche Projekte sehr attraktiv. Denn die aktuelle Technik zeichnet sich gegenüber Bestandsanlagen durch erheblich geringere Verbräuche aus. In Zeiten hoher Kosten für Energieträger ist das ein wichtiges Argument für die Anlagenmodernisierung. Die Einsparung durch moderne Brenner betrifft sowohl den Verbrauch von Brennstoffen zur Wärmeerzeugung wie auch die notwendige elektrische Energie zum Anlagenbetrieb. Die entsprechende Kostensenkung kann erheblich ausfallen: Im Leistungsbereich über 1 MW lassen sich durch den Austausch gegen einen modernen Brenner sowohl für Brennstoffe sowie für elektrische Energie fünfstellige Euro-Beträge im Jahr einsparen. Daraus ergeben sich Amortisationszeiten von teilweise weniger als drei Jahren.