25/07/2016 – Prozesswasser-Entkeimung gemäß EN 14065:2002
UVC-Bestrahlung sorgt für Keimfreiheit
Der Blick über den Tellerrand gilt dieses Mal der Wäscherei Bodensee und der Innovation „100 Prozent keimfrei, ganz ohne Chemie, dank UVC-Bestrahlung".
Für eine Wäscherei ist es essentiell, die Richtlinie EN 14065:2002 und die RABS-Richtlinien einzuhalten. Demnach darf die Verkeimung des Rohwassers 100 KBE/ml nicht überschreiten. Da die kommunale Wasserversorgung der Wäscherei Bodensee AG die vorgeschriebene Qualität nicht zusichern konnte, informierte sich die Wäscherei über verschiedene Möglichkeiten, das Prozesswasser zu entkeimen.
Chemie ist nicht immer die richtige Wahl
„Wir stellten bald fest, dass die diversen chemischen Desinfektionsmittel eine Reihe unerwünschter Nebeneffekte mit sich bringen, wie Veränderungen der Oberflächenspannung des Mediums, Korrosionserscheinungen sowie Schaum- und Geruchsbildung. Auch treten immer häufiger multi-resistente Keime auf, gegen die man damit nicht ankommt“, so Marco Wäckerlig, Geschäftsführer der Wäscherei Bodensee AG. „Deshalb haben wir uns für eine UVC-Entkeimung entschieden, da diese keine Rückstände hinterlässt und selbst bei hartnäckigen Krankheitserregern wirksam ist.“
Seit November 2015 ist bei der Wäscherei Bodensee nunmehr ein sterilAir AQD-ST6 Photoreaktor für die Entkeimung des Prozesswassers im Einsatz. Durch die Bestrahlung des Wassers mit kurzwelliger, ultravioletter Strahlung im UVC-Bereich um 260 nm kann die Wäscherei auf die Verwendung von Chemikalien verzichten.
Die Lösung lautet sterilAir AQD-ST6 Photoreaktor
„Aufgrund der Bestrahlung des Wassers noch vor Eintritt in die beiden Waschstraßen kommt es zu einer photochemischen Reaktion in der DNA der exponierten Zellen. Durch diesen Effekt wird die Zellteilung verunmöglicht, die Zelle wird inaktiviert und stirbt letztendlich ab“, erläutert sterilAir-Geschäftsführer Martin Graupner die Wirkung des Photoreaktors. Seit der Installation liegt der Keimwert bei Messungen konstant bei null. Die Einhaltung der mikrobiologischen Grenzwerte wurde somit sichergestellt, so dass der Betrieb die Hygieneansprüche der Behörden sowie der eigenen Klientel nun mehr als erfüllt.