11/10/2023 – Gastbeitrag

Neben dem Lieferkettengesetz nicht die Sanktionslistenprüfung vergessen

Kaum eine andere Industrie ist so global aufgestellt wie die Textilindustrie mit Rohstoffen, Lieferanten, Herstellern und Kunden aus verschiedensten Ländern. Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen – doch es ist nicht die einzige gesetzliche Anforderung.

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© Sapper Institut

 

Gleichzeitig müssen Unternehmen weiterhin Geschäftspartner, Kunden und sogar Produkte einer Sanktionslistenprüfung unterziehen. Eine Herausforderung angesichts der dynamischen Branche und geopolitischen Lage. Eine effiziente Prüfung von Sanktionslisten kann nur mit einer performanten Software erfolgen.

Die Textilindustrie hat eine der komplexesten Lieferketten in der globalen Wirtschaft: Ein einziges Kleidungsstück, seine Rohstoffe, Zwischenprodukte und Fertigungsschritte, kann in verschiedenen Ländern entstehen. Denn durch Outsourcing und Offshoring der zahlreichen manuellen Arbeiten wie Zuschneiden, Nähen und Veredeln haben Unternehmen ihre Produktion in Niedriglohnländer verlegt, was zu einer starken globalen Verteilung der Produktionsstandorte geführt hat. Kollektionswechsel und Modetrends führen zu kurzen Produktlebenszyklen und zu Wechseln der Geschäftspartner.

Deswegen zählt die Textilindustrie zur Risikobranche, was Menschenrechte angeht: Gefährliche Arbeitsbedingungen etwa beim Umgang mit Chemikalien und fehlende Schutzmaßnahmen, lange Arbeitszeiten, fehlender Arbeitsschutz und soziale Absicherung stehen in der Kritik, Fälle von Kinder- und Zwangsarbeit sind bekannt. In den Produktionsländern gelten oft laxe Arbeitsrechtsvorschriften und die Überwachung ist unzureichend.

Lieferkettengesetz und neue Sanktionspakete

Während die Verbraucher ein Bewusstsein für Umwelt- und Sozialfragen entwickeln und deshalb die Nachfrage nach fair produzierter Kleidung steigt, hat auch der Gesetzgeber nachgelegt: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (LkSG) ist am 1. Januar in Kraft getreten. Es soll gemäß den UN-Leitprinzipien den umfassenden Schutz der Menschenrechte entlang globaler Wertschöpfungsketten gewährleisten. Aktuell gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, später sinkt die Zahl auf 1.000. Betriebe der Textilindustrie werden sogar ab 250 Beschäftigten betroffen sein. Unternehmen sollen laut Gesetz Risiken in ihrer Lieferkette und im eigenen Haus erkennen und adressieren. Dafür sieht es bestimmte Sorgfaltspflichten vor und verpflichtet die Betriebe unter anderem zur Implementierung eines Risikomanagements, dem Erarbeiten von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Sie sollen auch Verantwortung für ihre mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer übernehmen.

Fast gleichzeitig hat die Europäische Kommission mit dem neunten und zehnten Sanktionspaket gegen Russland im Dezember 2022 und Februar 2023 Ausfuhrverbote für Faser- und Gewebeproduzenten verstärkt und die Embargomaßnahmen verschärft.

Schon vor dem Ukrainekrieg mussten Betriebe der Textilindustrie ihrer Verpflichtung zur Sanktionslistenprüfung nachkommen: Zur Bekämpfung des internationalen Terrors wurden nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 Sanktionslisten eingeführt. Länder der Vereinten Nationen müssen dafür die UN-Resolution 1373/2001 bzw. in Europa die EU-Verordnungen (2580/2001 – 881/2002) umsetzen. Sie verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland wirtschaftliche Ressourcen wie Vermögenswerte, Güter oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Sanktionslisten richten sich gleichermaßen gegen Staaten, Firmen, Firmengeflechte und Einzelpersonen; sie werden von verschiedenen Staaten und internationalen Organisationen herausgegeben: vom Bureau of Industry and Security (BIS) und dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) der USA sowie der EU, UN, Kanada, Japan oder Australien. Dabei steigt die Zahl von Datensätzen, Listen und Updates stetig: 2019 gab es weltweit 30 Listen, 2020 wurden mehr als 600 Updates durchgeführt. Die Restriktionen im internationalen Warenaustausch haben also eine große Dynamik entwickelt und sind in ihrer Komplexität kaum noch nachvollziehbar.

Verpflichtung zur Sanktionslistenprüfung

Unternehmen der Textilindustrie sind nun verpflichtet, bei jedem Geschäftskontakt, bei Exporten und Finanztransaktionen ein Screening durchzuführen und damit ihre Kunden, Lieferanten und Handelspartner kontinuierlich zu überprüfen. Sie stellen damit sicher, dass sie keine Geschäfte mit sanktionierten Parteien machen, sei es durch den Verkauf von Kleidung, den Einkauf von Rohstoffen oder die Zusammenarbeit mit bestimmten Lieferanten. Außerdem vermeiden sie Berührungspunkte mit illegalen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen. Auch neue Kunden oder Partner müssen vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen geprüft werden.

Die Prüfung von Sanktionslisten wird in der Textilbranche wegen der globalen Lieferketten mit ihrer Vielzahl an Rohstoffen, Komponenten und fertigen Produkten sowie der großen Anzahl an Geschäftspartnern aus aller Welt komplex. Hinzu kommen Zwischenhändler, Agenten und Distributoren, die die Ware international abnehmen und vertreiben. Und nicht zuletzt muss die Produktklassifizierung beachtet werden: Auch manche Waren können abhängig von ihrer Verwendung oder Beschaffenheit in den Geltungsbereich von Sanktionen fallen. Um hier Klarheit zu erhalten, benötigen Unternehmen eine genaue Klassifizierung ihrer Produkte.

Sie müssen außerdem sicherstellen, stets mit den aktuellen Sanktionslisten zu arbeiten. Diese werden in unregelmäßigen Abständen angepasst und geändert. Allein deswegen reicht ein einmaliger Abgleich zu Beginn einer Zusammenarbeit oder bei der Neuakquise nicht: Unternehmen müssen über die gesamte Geschäftsbeziehung hinweg nachweisen können, dass ihre Partner und Kunden nicht gelistet sind. Da die Sanktionslistenprüfung stets auch die Überprüfung sensibler Informationen bedeutet, müssen zudem Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet werden. Unterm Strich können diese Aufgaben in ihrer Komplexität nicht mehr manuell erledigt werden. Firmen der Branche benötigen deswegen die geeignete Technologie bzw. einen kompetenten Partner.

Ein Tool für die Sanktionslistenprüfung

Das Tool „domino“ des Marktführers für Compliance-Software, Sapper aus Kempen, stößt bei Aktualisierungen automatisch neue Prüfungen an, da tagesaktuell gepflegte Listen auf Basis von Veröffentlichungen der US-Behörden, der EU und weiteren Ländern weltweit eingesetzt werden. So können sich Unternehmen sicher sein, von Listungen ihrer Geschäftspartner und Kunden sofort zu erfahren. Außerdem können mit Ad-hoc-Checks potenzielle Partner noch vor einer Zusammenarbeit beim anfänglichen Kontakt oder der Akquise überprüft werden. Die Software überwacht Geschäftsvorgänge, die im ERP abgebildet werden, gleich zu Beginn des Workflows – dabei werden die Belege von Prozessschritten wie Angebot, Bestellung und Lieferschein geprüft. Auch das CRM kann angebunden werden.

Wichtig ist darüber hinaus, auch Geschäftsvorgänge außerhalb des ERP überprüfen zu können: etwa Partner ohne Stammdaten oder Aktivitäten der Geschäftsführung wie Beraterverträge, LOI, Vermietung und Verpachtung oder Anlagenverkäufe. Als internationale Branche müssen Textilunternehmen außerdem die internationalen Handelsklauseln Incoterms (International Commercial Terms) berücksichtigen: Die Incoterm EXW – Ex Works – besagt, dass ein Verkäufer seine Ware ab Werk verkauft. Gelangt nun der Kunde nach der Abholung auf eine Sanktionsliste, ist der Verkäufer davon unbehelligt. Liefert er dagegen nach Incoterm DAP – Delivered At Place –, muss er sicherstellen, dass der Kunde auch noch beim Empfang der Ware sauber ist. Alle Prüfungen, ihre Ergebnisse und der Umgang mit ihnen müssen dokumentiert werden.

Geringe Fehlerquote, hohe Geschwindigkeit

Weil die Frequenz der erforderlichen Prüfungen so hoch ist, benötigt sie eine Software mit einer geringen Fehlerquote wie das Tool „domino“ mit 0,1 bis 0,3 ‰ : Denn durch Fehltreffer werden Geschäftsprozesse blockiert und Störungen müssen so gering wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig ist eine hohe Geschwindigkeit von Nöten sowie ein Algorithmus, der mit Buchstabendrehern, Hör- und Schreibfehlern umgehen kann und damit auch bei schlechten Listen Treffer liefert.

Die Compliance wird in Deutschland übrigens im Rahmen von Wirtschaftsprüfungen oder durch BAFA und Zoll geprüft. Unternehmen, die gegen Sanktionsbestimmungen verstoßen, müssen mit Strafen von bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bei vorsätzlichem Verstoß und Geldstrafen bis zu 500.000 Euro bei fahrlässigem Verstoß rechnen. Hinzu kommen Reputationsschäden und der Verlust von Geschäftspartnern. Fazit: Mit der Sanktionslistenprüfung stellen Unternehmen der Textilindustrie sicher, dass Geschäftsbeziehungen und Verkauf im Einklang mit den rechtlichen und ethischen Standards geschieht – eine Herausforderung angesichts von globalen Lieferanten, Händlern und breit gestreuten Produktionsstandorten. Mit einer Software zur Sanktionslistenprüfung können die Geschäftsbeziehungen sekundenschnell und aktuell geprüft werden, während die Behinderung der Abläufe auf ein Minimum reduziert wird.

Über das Sapper Institut:

Seit der Gründung im Jahre 1971 steht der Name Sapper für intensive Forschung und der Suche nach innovativen Lösungen für die Bedürfnisse des Marktes. Das Familienunternehmen aus Kempen ist über die Entwicklung von datenbank-basierten Internet-Plattformen für Vertrieb, Recruitment und Talentmanagement zu seinem heutigen Schwerpunkt auf Software-Lösungen für das Sanktionslisten-Screening sowie Embargoprüfungen gegen Länder und Produkte gekommen. Rund ein Viertel des jährlichen Umsatzes investiert das Sapper Institut in Forschung, Entwicklung und Verbesserung der eigenen innovativen Brain- und Software-Lösungen.