31.07.19 – MarkenschutzOrtlieb siegt gegen AmazonMarkenverband begrüßt BGH-Entscheidung, die die Verbraucher und Marken gleichermaßen schützt.„Wir begrüßen die Entscheidung des BGH ausdrücklich und haben Ortlieb in seinem Kampf gegen dieses Verhalten auch unterstützt. Wer mit Markenprodukten wirbt, muss diese Originalprodukte auch vorrätig haben, ansonsten täuscht er Verbraucher und schädigt Marken“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer im Markenverband. © Markenverband „Wir begrüßen die Entscheidung des BGH ausdrücklich und haben Ortlieb in seinem Kampf gegen dieses Verhalten auch unterstützt. Wer mit Markenprodukten wirbt, muss diese Originalprodukte auch vorrätig haben, ansonsten täuscht er Verbraucher und schädigt Marken“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer im Markenverband. © Markenverband Zurück zum Artikel Weitere Artikel zu: Verbände