20.12.23 – Aktuelle Studie

Arbeitsrechtsverletzungen in der Modeindustrie

Alles nur schöner Schein? Trotz geltendem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zeigen neue Forschungsergebnisse, dass in den Lieferketten deutscher Unternehmen oftmals weiterhin nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird. Nun soll ein direkter Austausch Fortschritte bringen.

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Rund 15 Millionen Menschen sind in der pakistanische Modeindustrie beschäftig. © Eva Beyer

 

Rund 15 Millionen Menschen sind in der pakistanische Modeindustrie beschäftigt. Die aktuelle Studie unter 357 Arbeitern internationaler Marken der pakistanischen Gewerkschaften National Trade Union Federation (NTUF) und Home-Based Women Worker´s Federation (HBWWF) sowie der deutschen Menschenrechtsorganisationen Femnet und ECCHR alarmiert und fordert umgehende Maßnahmen von den deutschen Modemarken. Nach ihren Ergebnissen gaben 97 % der Arbeiter an, keine schriftlichen Arbeitsverträge zu haben. 80 % der Befragten erhielten keine Lohnabrechnungen, sodass es schwierig war, ihren Verdienst nachzuvollziehen. Mehr als ein Viertel der Arbeiter (28 %) erhielt nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Viele der befragten Arbeiter, die nominell den Mindestlohn erhielten, wurden nicht (ausreichend) für geleistete Überstunden entlohnt, bekamen keinen oder zu wenig bezahlten Urlaub oder hatten aufgrund der Ausübung qualifizierter Tätigkeiten Anspruch auf höhere Löhne. Laut der Studie erhielt fast kein befragter Arbeiter einen existenzsichernden Lohn.

Dennoch sind die Autoren der Studie optimistisch. Alle benannten Unternehmen wurden über die Ergebnisse und die andauernden Arbeitsrechtsverletzungen bei ihren Produzenten in Pakistan informiert: „Wir sind erfreut zu sehen, dass Unternehmen sich ernsthaft bemühen, Arbeitsrechtsverletzungen zu untersuchen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese abzustellen. Das war in der Vergangenheit oftmals nicht der Fall und zeigt, dass das LkSG bereits jetzt positiv wirkt", erklärt Dr. Miriam Saage-Maaß, Legal Director der Menschenrechtsorganisation ECCHR.

Treffen in Deutschland

Vom 22. bis 31. Januar 2024 werden Mitglieder der pakistanischen Gewerkschaften NTUF und HBWWF, die die Studie durchgeführt haben, nach Deutschland kommen. Ziel ist es, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus erster Hand weiterzugeben und mögliche Lösungen für eine bessere Umsetzung von Arbeitsrechten und unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit Akteuren in Deutschland zu diskutieren.

„Wir hoffen sehr darauf, dass alle Unternehmen, die wir über Arbeitsrechtsverletzungen in Pakistan kontaktiert haben, mit sinnvollen und wirksamen Maßnahmen reagieren werden und dazu auch mit unseren Gästen ins Gespräch gehen”, sagt Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von Femnet e.V.