06.01.23 – Gesetze und Verordnungen
Neue EU-Verpackungsverordnung
Am 30. November 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht. Mit dem Gesetz will sie negative Umweltauswirkungen von Verpackungen verringern.
Der Vorschlag wurde gegenüber seiner zunächst geplanten Version zwar abgemildert. Doch er bedeutet immer noch eine riesige Herausforderung für alle Hersteller und Händler auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie, die verpackte Ware abgeben. So sieht der Vorschlag bis 2030 einen Recyclinganteil von 35 % für zahlreiche Kunststoffverpackungen vor. Darüber hinaus will die EU-Kommission ein harmonisiertes Etikett für Getrenntsammlung / Rücknahme vorgeben. Ebenfalls vorgesehen sind Materialangaben über standardisierte alphanumerische Codes, aber auch Angaben zu Recyclinganteilen oder Anteilen biobasierter Kunststoffe. Teilweise ist die Angabe der Pflichtinformationen über QR-Codes vorgesehen.
So bürokratisch und unrealistisch der Vorschlag insbesondere in puncto Recyclinganteile erscheint, so gibt er doch Hoffnung, dass der gefährliche Wildwuchs nationaler Kennzeichnungsvorschriften in Europa eingedämmt wird. Insbesondere in Frankreich gelten bereits ab 2023 umfassende Vorschriften zu Produktinformationen in Sachen Kreislauffähigkeit. Französische Kennzeichnungsvorgaben zur Getrenntsammlung u. a. von Haushaltsverpackungen (2021) und Textilien (2022) sind bereits in Kraft. Auch Italien startet 2023 mit nationalen Vorschriften zu Getrenntsammlungshinweisen. Weitere Länder könnten folgen.
Quelle: Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e.V. – Gesamtmasche