04/06/2025 – Shein auf dem Prüfstand

Warnung wegen Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht

Ende Mai wurde der Ultra-Fast-Fashion-Onlinehändler Shein von der Europäischen Kommission, der Competition and Consumer Protection Commission sowie von Verbraucherschutzbehörden aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden gewarnt. Die Warnung erfolgte nach einer umfassenden Untersuchung.

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Mit dem Auskunftsersuchen der EU-Kommission an den Online-Marktplatz und –Einzelhändler werden die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste und eine Reihe von Verbraucherrechten adressiert. © stock.adobe.com/Rafael Henrique

 
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Begrüßt auch die koordinierte Maßnahme mit den Verbraucherbehörden: Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. © Yvonne Heinen-Foudeh

 

Dem Unternehmen (Roadget Business Pte. Ltd. bzw. Shein Trading PTE. LTD., Singapur) wird vorgeworfen, auf seiner Plattform Praktiken zu betreiben, die gegen EU-Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Ihm drohen potenzielle Geldbußen, falls es identifizierte Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht nicht behebt.

Zu den mutmaßlichen Verstößen gehören:

  • Anzeige von Scheinrabatten, indem Preisnachlässe dargestellt werden, die nicht den tatsächlichen „Vorpreisen“ entsprechen.

  • Anwendung von Druckverkaufstechniken wie irreführenden Kauffristen.

  • Unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Informationen zu Rückgaberechten und Erstattungen für Verbraucher und die Nichtbearbeitung entsprechender Anträge gemäß den geltenden Rechten.

  • Verwendung irreführender Produktkennzeichnungen, die besondere Eigenschaften suggerieren, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

  • Irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten.

  • Verschleierung von Kontaktdaten, was es Verbrauchern erschwert, bei Fragen oder Beschwerden Kontakt aufzunehmen.

Shein wurde aufgefordert, diese Praktiken an das EU-Verbraucherrecht anzupassen. Dem Unternehmen wurde eine Frist von einem Monat eingeräumt, um auf die Feststellungen des CPCC-Netzwerks zu reagieren und darzulegen, welche Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Verstöße ergriffen werden sollen.

Patrick Kenny, Mitglied der CCPC-Kommission, betonte gegenüber textile network: „Die CCPC wird Gesetzesverstöße sehr ernst nehmen und blickt einer konstruktive Zusammenarbeit mit Shein im Verlauf dieser Untersuchung entgegen.“

Das Vorgehen seitens der EU und ihrer Kommission zum Schutz der Wettbewerbs- und Verbraucherrechts (CCPC) ist Teil einer breiteren Initiative, zu der auch eine Untersuchung nach dem Digital Services Act (DSA) gehört, „um eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu fördern, in der die Rechte europäischer Verbraucher geschützt werden“, heißt es vor Ort in Brüssel. Die Durchsetzung kann Geldbußen umfassen, die als Prozentsatz des Jahresumsatzes von Shein in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten berechnet werden können.