19.09.24 – Aktionsplan E-Commerce

Südwesttextil fordert klare Regeln für Online-Händler aus Drittstaaten

Südwesttextil begrüßt die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des geplanten Aktionsplans E-Commerce, Maßnahmen gegenüber Händlern aus Drittstaaten, insbesondere asiatischen Online-Handelsplattformen, zu ergreifen.

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Die fragwürdigen Geschäftspraktiken einiger asiatischer Online-Handelsplattformen betreffen zahlreiche textile Produkte aus Europa, darunter auch Bekleidung und Heimtextilien. © stock.adobe.com/Mymemo

 

Der Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie unterstützt die aktuellen politischen Bestrebungen für schärfere Kontrollen und Regulierungen gegenüber außereuropäischen Online-Handelsplattformen, um einen fairen Wettbewerb zu sichern.

Denn: Der deutsche Markt wird aktuell mit Billigware von Firmen aus dem asiatischen Raum regelrecht überflutet. Aus Sicht des Verbandes binden die Onlineplattformen Kunden u. a. mit Kampfpreisen, hohen Rabattierungen und glücksspielähnlichen Marketingaktionen. Der Versand der Produkte, regelmäßig in kleinen Paketen, erfolgt per Luftfracht unter Nutzung der Zollfreigrenze von 150 Euro in derartigen Massen, dass eine echte Zoll- und Marküberwachung allein aufgrund der Menge kaum möglich ist.

Diese Strategien stellen eine erhebliche Herausforderung für die Textil- und Bekleidungsindustrie dar, um existierende Produktionsstandorte und Arbeitsplätze zu halten. Die diskutierte Streichung der EU-Zollfreigrenze ist daher ein erster, wichtiger Schritt, der jedoch zeitnah erfolgen muss, so der Verband.

Zusätzlich betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil: „Es ist an der Zeit, dass wir die bestehenden Vorschriften konsequent auf alle Marktteilnehmer anwenden und diese auch kontrollieren – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Für faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sollten insbesondere außereuropäische Onlineplattformen denselben Anforderungen an Produktsicherheit, Umweltstandards, Lieferkettensorgfaltspflichten sowie Zoll- und Steuervorschriften unterliegen wie Unternehmen aus der EU.“