17.09.25 – Lieferkettengesetz

LkSG-Reform: Textilverband sieht Wettbewerbsnachteil

Trotz angekündigter Entlastung sieht die deutsche Textilindustrie in der LkSG-Novelle eine Verschärfung der Belastungen. Der Verband warnt vor struktureller Benachteiligung gegenüber EU-Konkurrenten.

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Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands textil+mode. © Photothek

 

Koalitionsversprechen nicht eingelöst

Der Gesamtverband textil+mode übt scharfe Kritik am vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. „Was die Bundesregierung hier vorlegt, ist pure Augenwischerei", erklärt Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura. Statt das Lieferkettengesetz wie im Koalitionsvertrag versprochen abzuschaffen, werde es in seiner Wirkung sogar noch verstärkt.

Der Verband, der rund 1.400 zumeist mittelständische Unternehmen der Branche vertritt, sieht die strukturelle Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb verschärft. Während andere EU-Staaten durch das Omnibus-Verfahren deutlich bessergestellt würden, bleibe die deutsche Textil- und Modeindustrie weiter belastet.

Scheinentlastung bei Dokumentationspflichten

Die angekündigte Abschaffung der Berichtspflichten gegenüber Behörden und Öffentlichkeit bewertet die Branche als Scheinmaßnahme. Die Pflicht zur umfassenden internen Dokumentation bleibe bestehen – inklusive einer siebenjährigen Aufbewahrungspflicht. Die vom Bundesarbeitsministerium bezifferte Einsparung von Bürokratiekosten in Höhe von rund vier Millionen Euro habe „mit den tatsächlichen Belastungen nicht annähernd etwas zu tun", so Mazura.

Kritik an Verfahren

Besonders irritiert zeigt sich die Branche über die extrem kurze Stellungnahmefrist: Das BMAS hatte den Entwurf zur Verbändeanhörung gegeben mit der Aufforderung, Rückmeldungen binnen weniger Stunden einzureichen. „Eine Frist von wenigen Stunden ist nicht nur respektlos, sondern auch demokratisch mehr als fragwürdig", kritisiert Mazura das Verfahren.

Als besonders problematisch sieht die deutsche Textilindustrie die neue EU-Zwangsarbeitsprodukte-Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, bei Aufforderung innerhalb von 30 Tagen umfassend über ihre Lieferketten zu berichten.